Wenn es gekracht hat — was ist zu tun?
Richtiges Verhalten an der Unfallstelle — Auch wenn es auf den ersten Blick oft so erscheint: Nach einem Verkehrsunfall geht weder die Welt unter noch verliert jemand seinen Kopf deswegen. Wichtig ist durch korrektes Verhalten die richtigen Maßnahmen am Unfallort einzuleiten, um die Gesundheit sowie die Sicherheit aller und Ihre Ansprüche zu sichern.
1. Anhalten und Ruhe bewahren
Egal ob Sie der Unfallverursacher, Unfallgeschädigte oder nur ein Unfallzeuge sind – Sie sind verpflichtet unverzüglich anzuhalten und zu helfen. Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Lage und bewahren einen klaren Kopf.
2. Unfallort absichern
- Warnblinkanlage und Beleuchtung aller Fahrzeuge einschalten, Warnwesten anziehen und Warndreiecke je nach Sicht- und Lageverhältnisse mit ausreichend Abstand (Landstraße ca. 100m bzw. Autobahn ca. 200m) zur Unfallstelle für den nachfolgenden sichtbar Verkehr aufstellen.
- Den Unfall- / Gefahrenbereich zügig sicher verlassen - am besten hinter eine vorhandene Leitplanke.
3. Erste Hilfe leisten (falls notwendig)
- Entschlossenes Eingreifen rettet Leben! Leisten Sie entsprechend der Situation erste Hilfe (z.B. stabile Seitenlage, Wiederbelebung, Entfernung aus dem Fahrzeug, Verletzungen versorgen, Wärme und psychische Betreuung spenden….).
4. Notruf absetzen (falls notwendig)
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Verständigen Sie, falls notwendig, die Polizei 110 und / oder die Feuerwehr und den Rettungsdienst 112.
Beantworten Sie den Einsatzkräften die W-Fragen (Wer, wo, wie, wann, was) zur aktuellen Situation und warten Sie auf eventuelle Rückfragen. - Bei kleineren Schäden ohne Personenschaden oder Behinderung des Verkehrs durch Unfallfahrzeuge können die Unfallbeteiligten den Unfall selber aufnehmen.
5. Beweissicherung durchführen
- Fotografieren Sie den Unfallort und die beteiligten Fahrzeuge sowie alles andere relevante für den Unfall (z. B. Kennzeichen, Sicht- / Fahrbahnverhältnisse, Unfallspuren, Verkehrsführung….) aus verschiedenen Perspektiven (man kann nicht zu viele Fotos machen - nur zu wenig!).
- Tauschen Sie Daten mit Ihrem Unfallbeteiligten (Name, Anschrift, Tel.-Nr., Versicherung…) sowie etwaigen Zeugen des Unfalles aus. Zeugen können später einmal Gold wert sein! Fertigen Sie mit den beteiligten Personen einen Unfallbericht an. Ein Unfallbericht (und z.B. Unfallskizze) ist keine Schuldanerkenntnis, sondern eine Wiedergabe des Unfallherganges zur einfacheren und schnelleren Schadensregulierung.
6. Nach dem Unfall ist vor der Schadensregulierung
- Wegen des Interessenkonfliktes sollte die gegnerische Haftpflichversicherung nicht gleichzeitig auch der Ratgeber des Geschädigten sein. Lassen Sie sich nichts von der Haftpflichtversicherung empfehlen oder diktieren. Nur so schützen Sie sich vor einer “einseitigen” Beratung, die nicht Ihre Interessen sondern die Interessen Ihres Schuldners und der Versicherung verfolgt. Freundlich und nett sein kostet der Versicherung kein Geld, aber Ihr Schaden schon!
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Schalten Sie Ihren KFZ Gutachter ein und behalten Sie Ihre Schadensregulierung in Ihren Händen. Sie als Geschädigter müssen den Umfang des Ihnen entstandenen Schaden nachweisen und darlegen - deshalb sollte derjenige der den Schaden zahlen muss auch nicht derjenige sein der die Schadenshöhe und den Umfang bestimmt. Seien Sie vorbereitet!
Ihr KFZ Sachverständiger Schmidt in und um München ist deshalb unabhängig, neutral und weiß wo man hinsehen muss - egal ob Kleinschaden, Haftpflichtschaden an Ihrem Auto oder Kaskoschaden.
Vertrauen ist gut — Sachverständiger ist besser.