Schadenfeststellung (Kurzgutachten) und Kostenvoranschlag in München

Je nach Situation empfiehlt es sich, eine Schadenfeststellung, ein Schadengutachten oder einfach einen Kostenvoranschlag anfertigen zu lassen. Doch wann ist welches Verfahren sinnvoll oder notwendig? Gerne berate ich Sie zu den verschiedenen Möglichkeiten, wie Sie Ihr Fahrzeug beim Unfallsachverständigen bewerten lassen können.

Bei kleineren Schäden wie Parkplatzremplern oder ähnliche Unfällen wird häufig von Bagatellschäden gesprochen. Doch oft genug entpuppt sich eine kleine Delle als kostspielig in der Reparatur oder es werden noch mehr Schäden deutlich, wenn ein Fachmann genau hinguckt. Mit einer Schadensfeststellung als Kurzgutachten können Sie sich absichern und auch die entstandenen Schäden gegenüber dem Unfallgegner und der Versicherung genau nachweisen.

Was genau ist noch ein Bagatellschaden?

Von einem Bagatellschaden spricht man, wenn die Schadenhöhe unter 750 bis 1000 Euro liegt. Unterhalb dieser Grenze werden die Kosten für ein Gutachten häufig nicht durch die gegnerische Versicherung übernommen. In vielen Fällen wird hier von der anderen Versicherung ein Kostenvoranschlag durch eine Werkstatt zu Ihrem Nachteil verlangt.

Doch können Sie immer selbst einschätzen, wie hoch die Schadensumme tatsächlich ist oder doch kein Bagatellschaden vorliegt? Aus meiner Erfahrung als Kfz-Gutachter kann ich sagen, dass gerade auf den ersten Blick kleine Schäden schwierig einzuschätzen sind. Lassen Sie sich hier nicht vom Unfallgegner oder der Versicherung beeinflussen und gehen Sie Nummer sicher.

Was ist ein Kfz-Gutachten?

Als unabhängiger Kfz-Sachverständiger biete ich Kurzgutachten an. Dabei nehme ich Ihr Fahrzeug gründlich in Augenschein und führe eine ausführliche Besichtigung durch. Alle Beweise werden dabei in vollem Umfang im Gutachten gesichert und dokumentiert. Dies dient als Basis für eine Hochrechnung der notwendigen Werkstattkosten.

Das Kurzgutachten enthält in der Regel:

Egal, ob Haftpflicht- oder Kaskoschaden: Als qualifizierter und unabhängiger Unfallgutachter in München erstelle ich für Sie ein Beweissicherungsgutachten zu Ihrem Schaden am Fahrzeug – schnell, kompetent und ausführlich

Ihr Vorteil eines Kfz-Gutachtens vom Unfallsachverständigen:

Was kostet ein Kfz-Kurzgutachten in München?

Die Kosten für ein KFZ-Kurzgutachten in München sind in der Regel nur unwesentlich höher als für einen Kostenvoranschlag und enthalten diese Leistungen:

Im Gegenzug erhalten Sie eine unabhängige und professionelle Einschätzung vom Experten, die Ihnen Aufschluss über das tatsächliche Ausmaß des Schadens gibt sowie eine belastbare sowie unabhängige Dokumentation im Gegensatz zu einem „wertlosen“ Kostenvoranschlag.

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Kurzgutachten und Kostenvoranschlag im Vergleich

Ein Parkrempler ist schnell passiert – oft entstehen hier nur kleinste Kratzer oder kaum sichtbare Dellen. Die Beteiligten neigen dann schnell dazu, dies als Bagatellschaden einzustufen und nicht weiter ernst zu nehmen. Doch wie teuer der Schaden wirklich wird und ob die Grenze für Bagatellschäden überschritten wird, lässt sich als Laie nur schwer einschätzen. Lackierarbeiten oder gar Verformungen der Karosserie können schnell teuer werden. Außerdem ist es wichtig, den neuen Schaden von Altschäden abzugrenzen, gerade bei älteren Fahrzeugen. Hier bietet ein Kurzgutachten mit genauer Schadensfeststellung Sicherheit.

In den allermeisten Situationen rate ich Ihnen von einem Kostenvoranschlag ab, und zwar aus diesen Gründen:

Kostenvoranschlag vom KFZ-Gutachter in München

Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit, einen unabhängigen Kostenvoranschlag vom KFZ-Gutachter und Unfallsachverständigen zu erhalten. Zuallererst berate ich Sie nach einem Unfall dazu, ob beim jeweiligen Schaden ein Kurzgutachten, ein vollumfängliches KFZ-Gutachten oder ein Kostenvoranschlag für Sie am besten ist.

Als Gutachter erstelle Ich Ihnen auf Wunsch einen vollumfänglichen Kostenvoranschlag inklusive aller vorzunehmenden Arbeiten, benötigten Teile und zu erwartender Kosten. Der Kostenvoranschlag vom Gutachter hat für Sie den Vorteil, dass alle Werte sach- und fachgerecht bemessen werden und der Schaden vorher mit Bildern genau dokumentiert wird.

Bedenken Sie, dass der Kostenvoranschlag und die professionelle Beurteilungnicht das Hauptaufgabengebiet einer Werkstatt sind, ein KFZ-Gutachter jedoch genau darauf spezialisiert ist.

Auf Basis eines Kostenvoranschlags durch einen Gutachter lässt sich zudem auch im Nachhinein ein Gutachten zur Schadenfeststellung anfertigen. Der Kostenvoranschlag vom Gutachter gibt zudem eine Empfehlung, ob ein KFZ-Gutachten sinnvoll ist. Entsteht zum Beispiel durch den Schaden trotz Reparatur eine deutliche Wertminderung Ihres Fahrzeugs, empfiehlt sich ein richtiges Gutachten, um diese Wertminderung exakt zu dokumentieren. Außerdem werden Kostenvoranschläge durch unabhängige Gutachter von allen Versicherungen viel eher akzeptiert. und fallen “besser aus” als schnelle Grobkalkulationen eines Serviceberaters.

Vorsicht bei einem reinen Kostenvoranschlag aus der Werkstatt

Erscheint der Kostenvoranschlag zunächst zwar als einfachste und schnellste Möglichkeit, um eine Schadensfeststellung vorzunehmen, kann er sich im schlimmsten Fall sogar als Falle herausstellen. Dies tritt nämlich dann ein, wenn nur die reinen Reparaturkosten veranschlagt werden, jegliche Risiken, die durch die Wiederherstellung des Fahrzeugs entstehen, werden jedoch nicht berücksichtigt. Dadurch verlieren Sie jeden Anspruch, der in einem KFZ-Gutachten schriftlich festgehalten wird. Wird zum Beispiel die Reparatur nicht zu Ihrer vollen Zufriedenheit ausgeführt oder treten dabei Probleme auf, haben Sie keine Grundlage, um den Zustand des Fahrzeugs vor der Reparatur zu belegen. Ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt wird rechtlich nicht als unabhängig angesehen und hat im schlimmsten Fall der Fälle keine Schutzwirkung für den Geschädigten im Gegensatz zu einer Schadensfeststellung / Kurzgutachten bzw. einem vollwertigen Kfz-Gutachten.

Außerdem lauert durch einen Kostenvoranschlag noch eine weitere Kostenfalle auf Sie: Sollten Sie sich gegen eine Reparatur entscheiden und wollen sich das Geld ausbezahlen lassen, erstattet die Versicherung des Unfallgegners oft nur eine Pauschale von maximal 100 Euro für den Kostenvoranschlag. Die Differenz zu den tatsächlichen Kosten müssen in diesem Fall Sie selbst zahlen.

Gehen Sie auf Nummer sicher und lassen Sie sich vom unabhängigen KFZ-Gutachter beraten. Gerne empfehle ich Ihnen die richtige Vorgehensweise, mit der Sie zu Ihrem Recht kommen und die Ihnen zustehende Entschädigung erhalten.