Ihre Rechte im Schadensfall

Freie Wahl

Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall (Haftpflichtschaden) haben Sie als Geschädigter das Recht auf freie Wahl

Ersatz

Das Recht auf Erstattung unfallbedingter Schäden und Kosten wie

Keine Pflicht

Sie als Geschädigter müssen keine

Vertrauen ist gut — Sachverständiger ist besser.