Ihre Rechte im Schadensfall
Freie Wahl
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall (Haftpflichtschaden) haben Sie als Geschädigter das Recht auf freie Wahl
- des KFZ-Sachverständigen
- des Rechtsanwaltes
- der Reparaturwerkstatt
- der Autovermietung (bei Leihwagen)
Ersatz
Das Recht auf Erstattung unfallbedingter Schäden und Kosten wie
- Abschleppkosten bei fahruntüchtigem Fahrzeug
- Mietwagenkosten oder Nutzungsausfall
- Sachverständigen- und / oder Rechtsanwaltskosten
- Unfallunkostenpauschale… (Nebenkosten)
- Festgestellter merkantilen oder technischen Wertminderung
- Personenschäden
- Fahrzeugschaden (Reparaturkosten oder den Wiederbeschaffungsaufwand bei Totalschaden)
- Etwaige Wertminderung
- ....
Keine Pflicht
Sie als Geschädigter müssen keine
- Anweisungen, Ratschläge oder Vorschläge bei der gegnerischen Versicherung einholen oder gar befolgen
- Preisvergleiche anstellen, um eine besonders günstige Werkstatt oder gar KFZ-Sachverständigen zu finden
- Nachbesichtigung Ihres Fahrzeuges oder Hinhaltetaktiken des Versicherers bei der Regulierung ohne nennenswerte Begründung (z.B. Betrugsverdacht, falsche Angabe…) hinnehmen
Vertrauen ist gut — Sachverständiger ist besser.