Kfz-Gutachten München — seit über 30 Jahren

Ich bin Ihr professioneller Kfz-Gutachter für München und Umgebung – verlassen Sie sich im Schadensfall auf einen zuverlässigen Experten. Ich erstelle für Sie zuverlässige Gutachten für sämtliche Fahrzeuge. Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie das Recht auf ein Unfallgutachten beim Kfz-Sachverständiger Ihrer Wahl. Ich bin täglich für Sie erreichbar und berate Sie gerne bei einem Unfallschaden kostenlos und unverbindlich.

Unabhängiger Kfz-Gutachter für Unfallgutachten in München – schnell, kompetent & ungebunden

Sie hatten einen Verkehrsunfall mit Ihrem Auto, Transporter oder Motorrad/ Zweirad? Bewahren Sie einen kühlen Kopf und treffen Sie keine voreiligen Entscheidungen. Ein kleiner Fehler kann großen Schaden verursachen. Nutzen Sie Ihr Recht (im Haftpflichtfall): Kontaktieren Sie einen neutralen Kfz-Gutachter in München.

Ich erstelle unabhängige Unfallgutachten zur Beweissicherung und berate Sie als Kfz-Sachverständiger neutral, ungebunden und kompetent zur Schadensregulierung – ohne eine vertraglich geregelte Zusammenarbeit und Vorgaben seitens der eintrittspflichtigen Versicherung.

Sie erhalten bei mir Unfallgutachten im Raum München für fast alle Fahrzeugtypen, sowie Sonderfahrzeuge auf Anfrage:

Egal, ob Haftpflicht- oder Kaskoschaden: Als qualifizierter und unabhängiger Unfallgutachter in München erstelle ich für Sie ein Beweissicherungsgutachten zu Ihrem Schaden am Fahrzeug – schnell, kompetent und ausführlich

Unsere Kundenbewertungen

Warum Kfz Gutachten Schmidt Ihr zuverlässiges Sachverständigenbüro in München ist

Warum sollten Sie ein neutrales Kfz-Gutachten in Auftrag geben?

Bei einem Unfall wird häufig versucht, das Gutachten über die Versicherung des Unfallverursachers abwickeln zu lassen. Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger aus München informiert Sie ausführlich über Ihre Rechte und den verursachten Schaden. Kfz-Gutachter einer Versicherung handeln im Interesse der jeweiligen Versicherung. Für Sie kann das im schlimmsten Fall bedeuten, dass die für eine Reparatur erforderlichen Kosten bewusst niedrig angesetzt werden. Ein neutrales Kfz-Gutachten basiert auf einer unabhängigen und realistischen Einschätzung.

Vertrauensvoll und kurzfristig stehe ich Ihnen stets zur Seite.

Rufen Sie mich jetzt an für ein unverbindliches Gespräch und die Erstellung Ihres Unfallgutachtens oder buchen Sie Ihren Termin unkompliziert online!

Für Kfz-Gutachten in München bin ich Ihr Ansprechpartner

Sie benötigen ein neutrales Gutachten bzw. einen Kostenvoranschlag oder eine Schadensfeststellung zur Beweissicherung, um Ihren Schaden sowie Ihre Ansprüche zu sichern und zu beweisen? Mein Münchener Kfz-Sachverständigenbüro für Kfz-Gutachten erstellt seit über 30 Jahren Unfallgutachten. Auch direkt in Germering sind wir als Sachverständigenbüro für Sie da. Ich kümmere mich engagiert und kompetent um Ihre Belange als Unfallgeschädigter.

Meine zufriedenen Kunden setzen auf diese Leistungen:

Ein Unfall passiert unerwartet und ist ohnehin mit viel Stress verbunden – mit meinem Kfz-Gutachten München haben Sie eine Sorge weniger. Verlassen Sie sich auf:

Ich besichtige Ihr Fahrzeug gerne. Natürlich zu Ihrem Wunschtermin – an jedem Tag der Woche und egal, wo Ihr Fahrzeug steht. Ich wäge gemeinsam mit Ihnen ab, ob ein Reparaturwunsch besteht und wirtschaftlich ist oder welche Optionen im Falle eines Totalschadens Ihnen zur Auswahl stehen.

Ein Unfall ist passiert, was nun? – So läuft die Erstellung eines Kfz-Gutachtens ab

Egal, ob Sie den Unfall selbst verursacht haben oder nur daran beteiligt sind: Bewahren Sie Ruhe. Sie erreichen uns jederzeit für eine Begutachtung des entstandenen Schadens. Zögern Sie nicht, mich für ein Kfz-Gutachten in München zu kontaktieren.

1. Gespräch/ Beauftragung

Sie erzählen mir wo, wie, was passiert ist und beauftragen mich zur Beweissicherung und/ oder Schadensfeststellung an Ihrem verunfallten Fahrzeug.

2. Besichtigung

Ich besichtige Ihr beschädigtes Fahrzeug an Ihrem Wunschort sowie Wunschzeit und erkläre Ihnen das mögliche weitere Vorgehen.

3. Unfallabwicklung

Nach der Fahrzeugbesichtigung entscheiden Sie, wer Ihren Schaden regulieren soll (Rechtsanwalt oder Sie selbst) und ob eine Reparaturabsicht in Frage kommt.

4. Regulierung

Die eintrittspflichtige Versicherung zahlt Ihnen oder Ihrem Anwalt den entstandenen Schaden aus (fiktive Abrechnung) oder trägt die Reparaturkosten der Werkstatt.

Schnell und einfach zu Ihrem KFZ-Gutachten

Melden Sie sich für eine unverbindliche Beratung oder die direkte Erstellung eines Gutachtens bei mir!

Kfz-Sachverständiger München — häufig gestellte Fragen

Warum ein Kfz-Unfallgutachten und keinen einfachen Kostenvoranschlag aus der Werkstatt?

Ein Kfz-Gutachten stellt im Gegensatz zu einem Kostenvoranschlag ein Beweismittel dar (deshalb auch Beweissicherungsgutachten). An ein Kfz-Gutachten sowie den Sachverständigen werden höhere Ansprüche gestellt als an einen Kostenvoranschlag eines Serviceberaters der Werkstatt. 

Ein Kostenvoranschlag beinhaltet mehrheitlich ausschließlich eine grobe Schadenskalkulation sowie in Einzelfällen ein paar grobe Bilder des Schadens. Das Gutachten des Sachverständigen muss aber mehr abbilden als bloß die reine Schadenshöhe – der Sachverständige ist verantwortlich dafür, dass das Gutachten, egal wie bzw. für was sich der Geschädigte entscheidet, als Grundlage der Schadensregulierung hergenommen werden kann – im Notfall sogar bis vor Gericht.

D.h. er muss u.a. den Fahrzeugwert, den Restwert, eine evtl. entstandene Wertminderung am Fahrzeug, Alt- und / oder Vorschäden, etwaige Abzüge durch Wertverbesserung im Fall von bereits vorbeschädigten Bauteilen, die Reparaturdauer, den Reparaturweg, die Plausibilität, Anspruch auf einen Leihwagen, Umbaukosten bei Verkauf im Falle eines Totalschaden usw. berücksichtigen, ermitteln, dokumentieren und beweisen im Rahmen der aktuellen rechtlichen Bedingungen.

Wenn Sie auf ein Unfallgutachten verzichten, geben Sie der eintrittspflichtigen Versicherung viel Spielraum geschenkt. Diese wird sich freuen und selber evtl. Werte wie z.B. den Restwert etc. ermitteln und Ihnen als Grundlage der Regulierung vorlegen.

Sie lassen sich doch auch nicht Ihre Einkommenssteuererklärung vom zuständigen Finanzamt erstellen oder den Arzt Ihrer Wahl sich von Ihrer Krankenkasse vorschreiben. Grundsätzlich verfolgt der Versicherer ein Ziel:

Gar nichts oder so wenig wie möglich zu zahlen. Leider ist die Realität so, dass mehrheitlich angestellte Gutachter der Versicherung nach Vorgaben ihres Arbeitgebers arbeiten “müssen” und regelmäßig auf niedrigere Schadenssummen kommen bzw. der Versicherer probiert etwaiges Unwissen des Geschädigten auszunutzen. Der Schädiger und derjenige, der für den entstandenen Schaden eintreten muss, sollte nie auch gleichzeitig derjenige sein, der die Höhe und den Umfang des Schadens bewertet sowie festlegt.

Wenn Sie nicht Schuld am Unfall sind (Haftpflichtschaden), muss der Schädiger bzw. dessen eintrittspflichtige Versicherung etwaige KFZ-Sachverständigen- und Rechtsanwaltskosten übernehmen. Man kann von Ihnen als Laien nicht erwarten, dass Sie sich im Schadensrecht und der Schadenregulierung auskennen.

Im Falle einer eigenen Teilschuld müssen Sie Ihren Eigenanteil der Quote selber übernehmen. D.h. z.B. bei einer 80/20 Quote, dass Sie 20% Teilschuld am Unfall bekommen haben und die Versicherung 80% von allem übernimmt. Bei einer bestehenden Vollkaskoversicherung können Sie diese nutzen und von Ihrem Quotenvorrecht Gebrauch machen, um Ihre eigene Teilschuld auffüllen zu lassen.

Jein – im Kaskofall gelten andere “Spielregeln” als im Haftpflichtfall. D.h. Sie sind Ihrer Kaskoversicherung weisungsgebunden. Gerne können Sie im Vorfeld bei Ihrer Kaskoversicherung nachfragen, ob Sie sich selbst einen KFZ-Sachverständigen aussuchen dürfen und wie es mit der Übernahme der Sachverständigenkosten aussieht – Fragen kostet in der Regel nichts außer ein bisschen Zeit.

Seit über 30 Jahren erstellen wir KFZ Gutachten in München.