Kfz-Gutachten München — seit über 30 Jahren
Ich bin Ihr professioneller Kfz-Gutachter für München und Umgebung – verlassen Sie sich im Schadensfall auf einen zuverlässigen Experten. Ich erstelle für Sie zuverlässige Gutachten für sämtliche Fahrzeuge. Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie das Recht auf ein Unfallgutachten beim Kfz-Sachverständiger Ihrer Wahl. Ich bin täglich für Sie erreichbar und berate Sie gerne bei einem Unfallschaden kostenlos und unverbindlich.
Unabhängiger Kfz-Gutachter für Unfallgutachten in München – schnell, kompetent & ungebunden
Sie hatten einen Verkehrsunfall mit Ihrem Auto, Transporter oder Motorrad/ Zweirad? Bewahren Sie einen kühlen Kopf und treffen Sie keine voreiligen Entscheidungen. Ein kleiner Fehler kann großen Schaden verursachen. Nutzen Sie Ihr Recht (im Haftpflichtfall): Kontaktieren Sie einen neutralen Kfz-Gutachter in München.
Ich erstelle unabhängige Unfallgutachten zur Beweissicherung und berate Sie als Kfz-Sachverständiger neutral, ungebunden und kompetent zur Schadensregulierung – ohne eine vertraglich geregelte Zusammenarbeit und Vorgaben seitens der eintrittspflichtigen Versicherung.
Sie erhalten bei mir Unfallgutachten im Raum München für fast alle Fahrzeugtypen, sowie Sonderfahrzeuge auf Anfrage:
- PKW
- Motorräder nach Rücksprache
- Transporter
- Anhänger nach Rücksprache
- Wohnmobile nach Rücksprache
Egal, ob Haftpflicht- oder Kaskoschaden: Als qualifizierter und unabhängiger Unfallgutachter in München erstelle ich für Sie ein Beweissicherungsgutachten zu Ihrem Schaden am Fahrzeug – schnell, kompetent und ausführlich
Petra P2023-08-27War sehr zufrieden mit dem Service!Kh Mo2019-04-11Super!! Alles super unkompliziert und schnell gelaufen!!Uwe Dominick2018-06-18Bietet sehr gute Beratung über Regulierungsmöglichkeiten und auch über Regulierungsfallen an :) Die Terminvereinbarung ist sehr spontan und flexibel möglich. Das Gutachten ist gut für Laien verständlich 😊 Das Gutachten dauert allerdings 4-5 Tage, bis man es bekommt. Sehr empfehlenswertMaximilian Habermann2018-04-05Super Sachverständiger. Echt kompetent und nett. Ist sogar extra zu mir nach Hause gekommen zum Erstellen eines Gutachtens :) Wirklich empfehlenswert :P
Warum Kfz Gutachten Schmidt Ihr zuverlässiges Sachverständigenbüro in München ist
- Kostenloses Kfz-Gutachten: Für Geschädigte übernehme ich die vollständige Schadenabwicklung mit der Versicherung.
- 24/7 Erreichbarkeit: Als Experte stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.
- Direkte Versicherungsabwicklung: Als Kfz-Gutachter kümmere ich mich um die direkte Abrechnung.
- Kostenlose Vor-Ort-Besichtigung: Ich komme zu Ihnen, um den Schaden in München und Umgebung zu begutachten.
- Schnelle Gutachtenerstellung: Ihr detailliertes Gutachten liegt Ihnen schnellstmöglich vor.
- Kostenvoranschläge für Schäden: Ich erstelle Kostenvoranschläge für Kasko- oder Bagatellschäden.
- Wertminderungsermittlung: Ich bestimme die Wertminderung Ihres Fahrzeugs nach einem Unfall.
Warum sollten Sie ein neutrales Kfz-Gutachten in Auftrag geben?
Bei einem Unfall wird häufig versucht, das Gutachten über die Versicherung des Unfallverursachers abwickeln zu lassen. Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger aus München informiert Sie ausführlich über Ihre Rechte und den verursachten Schaden. Kfz-Gutachter einer Versicherung handeln im Interesse der jeweiligen Versicherung. Für Sie kann das im schlimmsten Fall bedeuten, dass die für eine Reparatur erforderlichen Kosten bewusst niedrig angesetzt werden. Ein neutrales Kfz-Gutachten basiert auf einer unabhängigen und realistischen Einschätzung.
- Bei jedem Schaden, egal ob die Fahrtüchtigkeit des Fahrzeugs beeinträchtigt ist oder nicht, besteht die Option der fiktiven Schadensregulierung. Das Geld kann somit ausgezahlt oder eine Reparatur durchgeführt werden. Diese Entscheidung liegt ganz beim Geschädigten.
- Es können grundsätzlich alle etwaigen entstandenen Schäden fiktiv ausbezahlt werden - unabhängig von einer Fahr- / Verkehrstüchtigkeit. Was der Geschädigte mit der ausbezahlten Schadenssumme macht (Urlaub fahren, Essen gehen oder das beschädigte Fhzg. reparieren...) bleibt ihm überlassen. Die Wahl zw. fiktiver (Auszahlung) oder konkreter (Reparatur) Abrechnung kann niemand ihm vorschreiben.
- Bei Schäden, die nicht die Fahrtüchtigkeit beeinflussen oder wenn eine Reparatur selbst durchgeführt werden soll, können Sie sich den Schaden auszahlen lassen. Diese fiktive Abrechnung wird auf Basis des Unfallgutachtens erstellt.
- Das Unfallgutachten erfasst detailliert alle Schäden und Mängel, damit auch im Nachhinein kein Streit über das Ausmaß des Unfallschadens entstehen kann.
- Aufgrund des Unfallgutachtens wird eine Ihnen zustehende realistische Mindest-Mietwagenklasse oder ein Tagessatz für den Nutzungsausfall Ihres Fahrzeugs festgelegt.
- Für einen späteren Verkauf dokumentiert das Unfallgutachten die Schäden, damit diese dem Käufer exakt offenbart werden können und der Wert des Fahrzeugs besser einschätzbar wird. Damit kommen Sie Ihrer Pflicht als Verkäufer nach, alle Wertbemessungsfaktoren offenzulegen.
- Auch nach der Reparatur ist ein weiteres unabhängiges Gutachten möglich, welches prüft, ob das Fahrzeug fachgerecht instandgesetzt wurde. Mit dieser Rechnungsprüfung erlangen Sie Sicherheit über die Qualität der Reparaturarbeiten.
- Nach einem Totalschaden ermittelt das Unfallgutachten den genauen Wiederbeschaffungswert und den Restwert. Aufgrund dieser Werte erhalten Sie von der zuständigen Versicherung Ihre Entschädigung. Ein unabhängiges Gutachten fällt hier oft eher zu Ihren Gunsten aus als von der Versicherung bestellte Gutachten.
- Das Unfallgutachten ist bei unverschuldeten Haftpflichtschäden für Sie mit keinerlei Kosten verbunden. Ich als Gutachter rechne die Kosten auf Wunsch direkt mit der regulierenden Versicherung des Unfallverursachers ab, falls Sie zur vollständigen Schadensregulierung keinen eigenen Rechtsanwalt beauftragt haben. Sollte eine Teilschuld bestehen, dann müssen Sie einen Eigenanteil leisten oder können das Gutachten über eine bestehende Vollkaskoversicherung abrechnen (Quotenvorrecht).
- Als unabhängiger und freier Kfz-Sachverständiger führe ich Schadensgutachten frei von jeglichen Fremdinteressen durch und ermögliche so eine neutrale Beweissicherung.
Vertrauensvoll und kurzfristig stehe ich Ihnen stets zur Seite.
Rufen Sie mich jetzt an für ein unverbindliches Gespräch und die Erstellung Ihres Unfallgutachtens oder buchen Sie Ihren Termin unkompliziert online!
Für Kfz-Gutachten in München bin ich Ihr Ansprechpartner
Sie benötigen ein neutrales Gutachten bzw. einen Kostenvoranschlag oder eine Schadensfeststellung zur Beweissicherung, um Ihren Schaden sowie Ihre Ansprüche zu sichern und zu beweisen? Mein Münchener Kfz-Sachverständigenbüro für Kfz-Gutachten erstellt seit über 30 Jahren Unfallgutachten. Auch direkt in Germering sind wir als Sachverständigenbüro für Sie da. Ich kümmere mich engagiert und kompetent um Ihre Belange als Unfallgeschädigter.
Meine zufriedenen Kunden setzen auf diese Leistungen:
- Unfallgutachten & Schadensgutachten in München
- Kurzgutachten
- Kostenvoranschlag
- Technische Beratung
- Rechnungsprüfung
- Achsvermessung/ Karosserievermessung (extern)
- Kaskoschäden
- Nutzungsausfall & Reparaturbestätigung
- Lackschichtmessung
- Oldtimerbewertung
- Oldtimerkurzbewertung
Ein Unfall passiert unerwartet und ist ohnehin mit viel Stress verbunden – mit meinem Kfz-Gutachten München haben Sie eine Sorge weniger. Verlassen Sie sich auf:
- 7 Tage die Woche bester Service
- Professionelle Beratung
- Langjährige Erfahrung
- Flexible Auftragsbuchung
Ein Unfall ist passiert, was nun? – So läuft die Erstellung eines Kfz-Gutachtens ab
Egal, ob Sie den Unfall selbst verursacht haben oder nur daran beteiligt sind: Bewahren Sie Ruhe. Sie erreichen uns jederzeit für eine Begutachtung des entstandenen Schadens. Zögern Sie nicht, mich für ein Kfz-Gutachten in München zu kontaktieren.
Sie erzählen mir wo, wie, was passiert ist und beauftragen mich zur Beweissicherung und/ oder Schadensfeststellung an Ihrem verunfallten Fahrzeug.
Ich besichtige Ihr beschädigtes Fahrzeug an Ihrem Wunschort sowie Wunschzeit und erkläre Ihnen das mögliche weitere Vorgehen.
Nach der Fahrzeugbesichtigung entscheiden Sie, wer Ihren Schaden regulieren soll (Rechtsanwalt oder Sie selbst) und ob eine Reparaturabsicht in Frage kommt.
Die eintrittspflichtige Versicherung zahlt Ihnen oder Ihrem Anwalt den entstandenen Schaden aus (fiktive Abrechnung) oder trägt die Reparaturkosten der Werkstatt.
Schnell und einfach zu Ihrem KFZ-Gutachten
Melden Sie sich für eine unverbindliche Beratung oder die direkte Erstellung eines Gutachtens bei mir!
Kfz-Sachverständiger München — häufig gestellte Fragen
Warum ein Kfz-Unfallgutachten und keinen einfachen Kostenvoranschlag aus der Werkstatt?
Ein Kfz-Gutachten stellt im Gegensatz zu einem Kostenvoranschlag ein Beweismittel dar (deshalb auch Beweissicherungsgutachten). An ein Kfz-Gutachten sowie den Sachverständigen werden höhere Ansprüche gestellt als an einen Kostenvoranschlag eines Serviceberaters der Werkstatt.
Ein Kostenvoranschlag beinhaltet mehrheitlich ausschließlich eine grobe Schadenskalkulation sowie in Einzelfällen ein paar grobe Bilder des Schadens. Das Gutachten des Sachverständigen muss aber mehr abbilden als bloß die reine Schadenshöhe – der Sachverständige ist verantwortlich dafür, dass das Gutachten, egal wie bzw. für was sich der Geschädigte entscheidet, als Grundlage der Schadensregulierung hergenommen werden kann – im Notfall sogar bis vor Gericht.
D.h. er muss u.a. den Fahrzeugwert, den Restwert, eine evtl. entstandene Wertminderung am Fahrzeug, Alt- und / oder Vorschäden, etwaige Abzüge durch Wertverbesserung im Fall von bereits vorbeschädigten Bauteilen, die Reparaturdauer, den Reparaturweg, die Plausibilität, Anspruch auf einen Leihwagen, Umbaukosten bei Verkauf im Falle eines Totalschaden usw. berücksichtigen, ermitteln, dokumentieren und beweisen im Rahmen der aktuellen rechtlichen Bedingungen.
Wenn Sie auf ein Unfallgutachten verzichten, geben Sie der eintrittspflichtigen Versicherung viel Spielraum geschenkt. Diese wird sich freuen und selber evtl. Werte wie z.B. den Restwert etc. ermitteln und Ihnen als Grundlage der Regulierung vorlegen.
Weshalb ein eigener unabhängiger Kfz-Sachverständiger/Kfz-Gutachter und nicht den von der Versicherung nehmen?
Sie lassen sich doch auch nicht Ihre Einkommenssteuererklärung vom zuständigen Finanzamt erstellen oder den Arzt Ihrer Wahl sich von Ihrer Krankenkasse vorschreiben. Grundsätzlich verfolgt der Versicherer ein Ziel:
Gar nichts oder so wenig wie möglich zu zahlen. Leider ist die Realität so, dass mehrheitlich angestellte Gutachter der Versicherung nach Vorgaben ihres Arbeitgebers arbeiten “müssen” und regelmäßig auf niedrigere Schadenssummen kommen bzw. der Versicherer probiert etwaiges Unwissen des Geschädigten auszunutzen. Der Schädiger und derjenige, der für den entstandenen Schaden eintreten muss, sollte nie auch gleichzeitig derjenige sein, der die Höhe und den Umfang des Schadens bewertet sowie festlegt.
Wer muss für die Kosten des Kfz-Gutachterns aufkommen?
Wenn Sie nicht Schuld am Unfall sind (Haftpflichtschaden), muss der Schädiger bzw. dessen eintrittspflichtige Versicherung etwaige KFZ-Sachverständigen- und Rechtsanwaltskosten übernehmen. Man kann von Ihnen als Laien nicht erwarten, dass Sie sich im Schadensrecht und der Schadenregulierung auskennen.
Im Falle einer eigenen Teilschuld müssen Sie Ihren Eigenanteil der Quote selber übernehmen. D.h. z.B. bei einer 80/20 Quote, dass Sie 20% Teilschuld am Unfall bekommen haben und die Versicherung 80% von allem übernimmt. Bei einer bestehenden Vollkaskoversicherung können Sie diese nutzen und von Ihrem Quotenvorrecht Gebrauch machen, um Ihre eigene Teilschuld auffüllen zu lassen.
Kann ich mir im Kaskoschadenfall auch einen eigenen Kfz-Gutachter aussuchen?
Jein – im Kaskofall gelten andere “Spielregeln” als im Haftpflichtfall. D.h. Sie sind Ihrer Kaskoversicherung weisungsgebunden. Gerne können Sie im Vorfeld bei Ihrer Kaskoversicherung nachfragen, ob Sie sich selbst einen KFZ-Sachverständigen aussuchen dürfen und wie es mit der Übernahme der Sachverständigenkosten aussieht – Fragen kostet in der Regel nichts außer ein bisschen Zeit.