Kfz-Gutachten München — seit über 30 Jahren

Ich bin Ihr professioneller Ansprechpartner für Kfz-Gutachten in München und Umgebung – verlassen Sie sich im Schadensfall auf einen zuverlässigen Experten. Ich erstelle für Sie zuverlässige Gutachten für sämtliche Fahrzeuge. Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall haben Sie das Recht auf ein Unfallgutachten beim Kfz-Sachverständiger Ihrer Wahl.

Melden Sie sich daher für ein Unfall- oder Schadengutachten nicht zuerst bei der eintrittspflichtigen Versicherung oder Ihrer Werkstatt, sondern verlassen Sie sich auf meinen zuverlässigen Service als Kfz-Gutachter aus Germering. Ich bin täglich für Sie erreichbar und berate Sie gerne bei einem Unfallschaden kostenlos und unverbindlich.

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Unabhängiger Kfz-Gutachter für Unfallgutachten in München – schnell, kompetent & ungebunden

Sie hatten einen Verkehrsunfall mit Ihrem Auto, Transporter oder Motorrad/ Zweirad? Sie waren an diesem unverschuldet beteiligt und möchten nicht auf den Reparaturkosten für Ihr Fahrzeug sitzen bleiben? Bewahren Sie einen kühlen Kopf und treffen Sie keine voreiligen Entscheidungen. Ein kleiner Fehler kann großen Schaden verursachen. Besonders, wenn Sie das Schadengutachten über die Versicherung erstellen lassen, geben Ihnen diese nicht selten eine unrealistisch niedrige Einschätzung der Schadensumme. Nutzen Sie Ihr Recht (im Haftpflichtfall): Kontaktieren Sie einen neutralen Kfz-Gutachter in München.

Ich erstelle für Sie sowohl unabhängige Unfallgutachten zur Beweissicherung als auch umfangreiche Schadengutachten. Als Kfz-Sachverständiger berate ich Sie neutral, ungebunden und kompetent zur Schadensregulierung – ohne eine vertraglich geregelte Zusammenarbeit und Vorgaben seitens der eintrittspflichtigen Versicherung.

Sie erhalten bei mir Unfall- und Schadengutachten im Raum München für fast alle Fahrzeugtypen, sowie Sonderfahrzeuge auf Anfrage:

 

Egal, ob Haftpflicht- oder Kaskoschaden: Als qualifizierter und unabhängiger Unfallgutachter in München erstelle ich für Sie ein Beweissicherungsgutachten zu Ihrem Schaden am Fahrzeug – schnell, kompetent und ausführlich

Warum Kfz Gutachten Schmidt Ihr zuverlässiges Sachverständigenbüro in München ist

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Unsere Kundenbewertungen
Warum Kfz Gutachten Schmidt Ihr zuverlässiges Sachverständigenbüro in München ist

Warum sollten Sie ein neutrales Kfz-Gutachten in Auftrag geben?

Schadengutachten in München

Bei einem Unfall wird häufig versucht, das Gutachten über die Versicherung des Unfallverursachers abwickeln zu lassen. Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger aus München informiert Sie ausführlich über Ihre Rechte und den verursachten Schaden. Kfz-Gutachter einer Versicherung handeln im Interesse der jeweiligen Versicherung. Für Sie kann das im schlimmsten Fall bedeuten, dass die für eine Reparatur erforderlichen Kosten bewusst niedrig angesetzt werden. Ein neutrales Kfz-Gutachten basiert auf einer unabhängigen und realistischen Einschätzung.

Vertrauensvoll und kurzfristig stehe ich Ihnen stets zur Seite.

Rufen Sie mich jetzt an für ein unverbindliches Gespräch und die Erstellung Ihres Unfallgutachtens oder buchen Sie Ihren Termin unkompliziert online!

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Für Kfz-Gutachten in München bin ich Ihr Ansprechpartner

Sie benötigen ein neutrales Gutachten bzw. einen Kostenvoranschlag oder eine Schadensfeststellung zur Beweissicherung, um Ihren Schaden sowie Ihre Ansprüche zu sichern und zu beweisen? Mein Münchener Kfz-Sachverständigenbüro für Kfz-Gutachten erstellt seit über 30 Jahren Unfallgutachten. Auch direkt in Germering sind wir als Sachverständigenbüro für Sie da. Ich kümmere mich engagiert und kompetent um Ihre Belange als Unfallgeschädigter.

Meine zufriedenen Kunden setzen auf diese Leistungen:

Ein Unfall passiert unerwartet und ist ohnehin mit viel Stress verbunden – mit meinem Kfz-Gutachten München haben Sie eine Sorge weniger. Verlassen Sie sich auf:

Ich besichtige Ihr Fahrzeug gerne. Natürlich zu Ihrem Wunschtermin – an jedem Tag der Woche und egal, wo Ihr Fahrzeug steht. Ich wäge gemeinsam mit Ihnen ab, ob ein Reparaturwunsch besteht und wirtschaftlich ist oder welche Optionen im Falle eines Totalschadens Ihnen zur Auswahl stehen.

Ein Unfall ist passiert, was nun? – So läuft die Erstellung eines Kfz-Gutachtens ab

Egal, ob Sie den Unfall selbst verursacht haben oder nur daran beteiligt sind: Bewahren Sie Ruhe. Sie erreichen uns jederzeit für eine Begutachtung des entstandenen Schadens. Zögern Sie nicht, mich für ein Kfz-Gutachten in München zu kontaktieren.

1. Gespräch/ Beauftragung

Sie erzählen mir wo, wie, was passiert ist und beauftragen mich zur Beweissicherung und/ oder Schadensfeststellung an Ihrem verunfallten Fahrzeug.

2. Besichtigung

Ich besichtige Ihr beschädigtes Fahrzeug an Ihrem Wunschort sowie Wunschzeit und erkläre Ihnen das mögliche weitere Vorgehen.

3. Unfallabwicklung

Nach der Fahrzeugbesichtigung entscheiden Sie, wer Ihren Schaden regulieren soll (Rechtsanwalt oder Sie selbst) und ob eine Reparaturabsicht in Frage kommt.

4. Regulierung

Die eintrittspflichtige Versicherung zahlt Ihnen oder Ihrem Anwalt den entstandenen Schaden aus (fiktive Abrechnung) oder trägt die Reparaturkosten der Werkstatt.

Schnell und einfach zu Ihrem KFZ-Gutachten

Melden Sie sich für eine unverbindliche Beratung oder die direkte Erstellung eines Gutachtens bei mir!

Beratung, Begutachtung, Entscheidung – Ihr Weg zum Schadengutachten

Wenn es um die Begutachtung eines Fahrzeugs nach einem Schaden geht, ist es wichtig, auf einen erfahrenen Schadengutachter zu setzen. Unser Ziel ist es, Ihnen den gesamten Prozess so einfach und transparent wie möglich zu gestalten.

1. BERATUNG | TERMINVEREINBARUNG

Im Beratungsgespräch schildern Sie den Schaden sowie die Sachlage, und wir vereinbaren gemeinsam einen Termin für die Begutachtung – sei es in München, einer umliegenden Stadt oder direkt in der Werkstatt, in der Ihr Fahrzeug untergebracht ist.

2. BEGUTACHTUNG

Das Fahrzeug wird am vereinbarten Termin begutachtet, unabhängig von Ort und Situation, um alle relevanten Schäden zu erfassen.

3. REGULIERUNGSENTSCHEIDUNG

Nach der Begutachtung entscheiden Sie, ob ein Rechtsanwalt die Schadensregulierung übernimmt oder Sie diese eigenständig durchführen möchten.

4. BERATUNG
Wir unterstützen Sie dabei, zu klären, ob und in welchem Umfang eine Reparatur durchgeführt werden soll, und stehen Ihnen in jedem Schritt beratend zur Seite.

Kfz-Sachverständiger München — häufig gestellte Fragen

Warum ein Kfz-Unfallgutachten und keinen einfachen Kostenvoranschlag aus der Werkstatt?

Ein Kfz-Gutachten stellt im Gegensatz zu einem Kostenvoranschlag ein Beweismittel dar (deshalb auch Beweissicherungsgutachten). An ein Kfz-Gutachten sowie den Sachverständigen werden höhere Ansprüche gestellt als an einen Kostenvoranschlag eines Serviceberaters der Werkstatt. 

Ein Kostenvoranschlag beinhaltet mehrheitlich ausschließlich eine grobe Schadenskalkulation sowie in Einzelfällen ein paar grobe Bilder des Schadens. Das Gutachten des Sachverständigen muss aber mehr abbilden als bloß die reine Schadenshöhe – der Sachverständige ist verantwortlich dafür, dass das Gutachten, egal wie bzw. für was sich der Geschädigte entscheidet, als Grundlage der Schadensregulierung hergenommen werden kann – im Notfall sogar bis vor Gericht.

D.h. er muss u.a. den Fahrzeugwert, den Restwert, eine evtl. entstandene Wertminderung am Fahrzeug, Alt- und / oder Vorschäden, etwaige Abzüge durch Wertverbesserung im Fall von bereits vorbeschädigten Bauteilen, die Reparaturdauer, den Reparaturweg, die Plausibilität, Anspruch auf einen Leihwagen, Umbaukosten bei Verkauf im Falle eines Totalschaden usw. berücksichtigen, ermitteln, dokumentieren und beweisen im Rahmen der aktuellen rechtlichen Bedingungen.

Wenn Sie auf ein Unfallgutachten verzichten, geben Sie der eintrittspflichtigen Versicherung viel Spielraum geschenkt. Diese wird sich freuen und selber evtl. Werte wie z.B. den Restwert etc. ermitteln und Ihnen als Grundlage der Regulierung vorlegen.

Sie lassen sich doch auch nicht Ihre Einkommenssteuererklärung vom zuständigen Finanzamt erstellen oder den Arzt Ihrer Wahl sich von Ihrer Krankenkasse vorschreiben. Grundsätzlich verfolgt der Versicherer ein Ziel:

Gar nichts oder so wenig wie möglich zu zahlen. Leider ist die Realität so, dass mehrheitlich angestellte Gutachter der Versicherung nach Vorgaben ihres Arbeitgebers arbeiten “müssen” und regelmäßig auf niedrigere Schadenssummen kommen bzw. der Versicherer probiert etwaiges Unwissen des Geschädigten auszunutzen. Der Schädiger und derjenige, der für den entstandenen Schaden eintreten muss, sollte nie auch gleichzeitig derjenige sein, der die Höhe und den Umfang des Schadens bewertet sowie festlegt.

Wenn Sie nicht Schuld am Unfall sind (Haftpflichtschaden), muss der Schädiger bzw. dessen eintrittspflichtige Versicherung etwaige KFZ-Sachverständigen- und Rechtsanwaltskosten übernehmen. Man kann von Ihnen als Laien nicht erwarten, dass Sie sich im Schadensrecht und der Schadenregulierung auskennen.

Im Falle einer eigenen Teilschuld müssen Sie Ihren Eigenanteil der Quote selber übernehmen. D.h. z.B. bei einer 80/20 Quote, dass Sie 20% Teilschuld am Unfall bekommen haben und die Versicherung 80% von allem übernimmt. Bei einer bestehenden Vollkaskoversicherung können Sie diese nutzen und von Ihrem Quotenvorrecht Gebrauch machen, um Ihre eigene Teilschuld auffüllen zu lassen.

Jein – im Kaskofall gelten andere “Spielregeln” als im Haftpflichtfall. D.h. Sie sind Ihrer Kaskoversicherung weisungsgebunden. Gerne können Sie im Vorfeld bei Ihrer Kaskoversicherung nachfragen, ob Sie sich selbst einen KFZ-Sachverständigen aussuchen dürfen und wie es mit der Übernahme der Sachverständigenkosten aussieht – Fragen kostet in der Regel nichts außer ein bisschen Zeit.

Gemeinsam mit Ihnen analysieren wir die Situation und ermitteln wichtige Details, die für die weitere Abwicklung entscheidend sind. Dabei stehen Transparenz und eine umfassende Aufklärung im Vordergrund, um Ihnen die bestmögliche Unterstützung zu bieten.

Folgende Inhalte sind Teil eines Schadengutachten:

  • Wie hoch ist der entstandene Schaden?
  • Welchen Wert hat das Auto?
  • Ist bei dem Unfall ein Totalschaden entstanden?
  • Ist das Fahrzeug noch verkehrstauglich?
  • Wie teuer wäre eine Reparatur der Schäden?
  • Welchen Restwert hat das Fahrzeug, sollte ein Totalschaden vorliegen?
Die Kosten für Kfz-Gutachten variieren je nach Leistungsumfang bzw. Schadenshöhe. Ob Sie überhaupt für die Kosten des Gutachtens aufkommen müssen, ist abhängig davon, ob Sie der Unfallverursacher oder nur Geschädigter sind. Trifft Sie keine Schuld am Unfall, müssen die Kosten für ein Schadengutachten von der Versicherung des Verursachers übernommen werden. In diesem Fall richtet sich der Betrag immer an der Schadenshöhe. Sind Sie für den Unfall verantwortlich, kommt Ihre Haftpflichtversicherung für das Unfallgutachten des Geschädigten und ggf. nach Rücksprache und Freigabe von der eigenen Kaskoversicherung für das eigene Kaskogutachten auf.
Seit über 30 Jahren erstellen wir KFZ Gutachten in München.